motio-Netzwerk ermuntert Justizminister zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs • Print- und Scan-Branchenverband fordert Stopp von unseriösen Abmahnvereinen, deren Anwälte vom Gebührenabzocken leben.

Bereits geringfügige Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auf Homepages und Webshops von Print- und Scan-Dienstleistern geben unseriösen Abmahnvereinen die legale Möglichkeit zur überteuerten Abmahnung. Diese, häufig aus mehreren Rechtsanwälten bestehenden Vereine, treten scheinbar als Mitbewerber auf. Eigentliches Ziel ist die Generierung von Anwaltsgebühren. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat in seinem Referentenentwurf vom 11. September 2018 den "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" vorgelegt. Damit soll der Abmahnmissbrauch gestoppt werden, ohne die Interessen der in diesem Bereich tätigen seriösen Akteure unbillig zu behindern. motio fordert eine Überarbeitung des Entwurfs mit dem Ziel, geringfügige Verstöße von Abmahnungen auszuschließen.

Insbesondere nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung durchforsten Abmahnvereine das Internet nach Regelverstößen klein- und mittelständischer Betriebe, so das motio-Netzwerk. Bereits bei geringsten Normabweichungen werde die Abmahnmaschinerie in Gang gesetzt und die Gebührenrechnung des Anwaltes folge. Die Absicht des Gesetzgebers, die Gefahr missbräuchlicher und lediglich auf Einnahmenerzielung gerichteter Abmahnungen zu begrenzen, begrüßt der Branchenverband der Print- und Scan-Dienstleister. "Die unseriösen Gebührenzocker im Abmahnwesen beschädigen den Ruf unseres Rechtssystems und dessen Struktur der Rechtsdurchsetzung", so motio-Geschäftsführer Achim Carius.