Das Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zum 30. Dezember 2024 wird jetzt auf Druck der Print-Branchenverbände und zahlreicher EU-Mitgliedsländer endlich verhindert. Mangelhafte und unzumutbare Regelungen sowie eine unterlassene Vorbereitung durch die EU-Kommission in Brüssel haben jetzt zur Verschiebungs-Ankündigung geführt.
„Mit der EU-Verordnung über Entwaldung soll sichergestellt werden, dass eine Reihe von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht länger zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen.“ (Pressemitteilung EU-Kommission vom 2.10.2024)
Somit dürfen zukünftig in der EU nur noch Rohstoffe (z.B. Holz, Zellstoff) und Erzeugnisse verkauft werden, sie nachweislich nicht mit „Entwaldung oder Waldschädigung“ in Verbindung stehen. Dies betrifft Produkte aus Papier und Pappe sowie Druck-Produkte.
„Betroffene Unternehmen sollen in einem europäischen Informationssystem Sorgfaltserklärungen hinterlegen, die bestätigen, dass die Rohstoffe und Erzeugnisse legal und ohne Waldschädigung produziert worden sind. Dabei sind Informationen über das Erzeugerland und die geografische Lage der Grundstücke, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden, zu sammeln und zu dokumentieren.“ (BVDM-Mitteilung vom 7.10.2024)
Auch der Wirtschaftsverband Kopie & Medientechnik setzte sich gemeinsam mit anderen Verbänden der Papier- und Druckbranche (z.B. BVDM) bei deutschen Bundestagsabgeordneten für eine einjährige Verschiebung ein. Jetzt scheint der Kampf von Erfolg gekrönt zu sein: Am 2. Oktober 2024 hat die EU-Kommission in einer Pressemitteilung erklärt, dass sie eine Verschiebung des Anwendungsbeginns um ein Jahr anstrebt.
Nicht nur bei den motio-Mitgliedern hat diese Nachricht Freude ausgelöst, auch der Druckpapier-Fachhandel atmet auf. Dieser zeigt sich über die Ankündigung einer Verschiebung erleichtert. Er hofft, dass der EU-Gesetzgeber das kommende Jahr nutzt, um unzumutbare Ausführungsregelungen noch zu optimieren. Der Verwaltungsaufwand, der im Rahmen der Entwaldungsverordnung für den Papiergroßhandel und die gewerblichen Druckbetriebe droht, muss unbedingt reduziert und zumutbar gehalten werden, so die nahezu einhellige Meinung.
Auch im Handwerk stieß das Vorhaben von Beginn an auf heftige Kritik, vor allem weil die Vorgaben den Unternehmen noch mehr Bürokratie aufbürden. Zum Beispiel sollen für Produkte aus Rohstoffen, die weltweit zur Ro¬dung von Wald-flächen beitragen, Geodaten über deren Herkunft vorgelegt werden. Wolfgang Schubert-Raab, Präsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe, kritisiert die EU-Verordnung ebenso und fordert: Die Regelung „muss jetzt dringend nachgebessert werden.“