Im Rahmen der aktuellen Corona-Restriktionen wurden bereits einige Ladengeschäfte von Digitaldruck- und Scan-Dienstleistungsbetrieben durch zuständige Ordnungsämter geschlossen. In allen Fällen geschah dies widerrechtlich. motio unterstützte alle Betriebe im Kampf gegen unkundige Behörden.

Wenn Sie Druck-Dienstleister sind: Unsere Argumente, warum Ihr Betrieb nicht den Schließungsverfügungen der Bundesländer unterliegt:

  • Wir betreiben kein Einzelhandelsgeschäft sondern erbringen Digitaldruck- und Scan-Dienstleistungen für Kunden.
  • Unsere Kunden bringen uns analoge und digitale Druckvorlagen, dann drucken oder scannen wir, d.h. wir produzieren. Anschließend werden die Druck- und Scan-Erzeugnisse vom Kunden bei uns abgeholt oder wir liefern bzw. versenden diese an ihn. Dies stellt eine reine Dienstleistungserbringung dar und kein Einzelhandel.
  • Ein Laden (auch: Ladengeschäft oder Ladenlokal; englisch: Shop) ist ein Geschäftsraum, in dem Waren oder Dienstleistungen gewerblich zum Verkauf angeboten werden. Daher kann ein “Ladengeschäft” sowohl ein “Einzelhandelsgeschäft” als auch ein gewerbliches “Dienstleistungsgeschäft” sein.
  • Unsere gewerbliche Aktivität kann auch nicht mit einem Werbeverbot, mit Beschränkungen von Öffnungszeiten oder mit einem Kontaktverbot zu Kunden durch behördliche Maßnahmen behindert werden. Das nämlich würde einen unzulässigen Eingriff in die gesetzlich garantierte Gewerbefreiheit darstellen.

Wir helfen: Sollten auch Sie mit einer derartigen behördlichen Maßnahme konfrontiert werden, rufen Sie uns (24/7) an, auch am Wochenende:
motio-Corona-Notfallnummer 0171-475 35 25